Immer mehr Menschen sind im Internet unterwegs. Mehr als
41 Millionen Deutsche haben ein E-Mailkonto (Stand 2010) und
18 Millionen Deutsche sind auf Facebook vertreten. (Stand
Juli 2011).
Da das Internet für viele ein realer Lebensraum geworden
ist, ist es wichtig, auch hier sorgsam mit den sich dort
befindlichen Daten, Bildern und Kontakten umzugehen.
Soziale Netzwerke
Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing ist es
angemessen, das Profil nicht einfach zu löschen, sondern
manchmal ist es auch notwendig, es zu benützen, um Menschen
mit denen der Verstorbene in Verbindung war, über den Tod
zu informieren.
Vor allem bei Menschen, die Teile ihres Lebens in
verschieden Städten oder Ländern geführt haben, können diese
Foren die einzige Kontakt- und Informationsmöglichkeit für
Angehörige sein.
Gedenkseiten in Facebook
Facebook bietet die Möglichkeit, die Facebookprofilseite
in eine Gedenkseite umzuwandeln. Freunde können sich dann
dort eintragen, Geschichten austauschen, gemeinsam ihrem
Schmerz Raum geben.
Achtung: Einblicke in die Nachrichten bekommt nur, wer
selbst als Freund zu Lebzeiten 'akzeptiert' war.
Um eine Seite in Gedenkzustand zu versetzen, klicken
Sie
Hier...
Dies können auch 'akzeptierte' Freunde mit einem Nachweis
des Todes, wie die Todesanzeige aus einer Zeitung, machen.
Um einen Verstorbenen abzumelden, klicken Sie
Hier...
Dies geht nur mit der Sterbeurkunde.
Es wäre in jedem Fall klug sich mit Freunden in
Verbindung zu setzen bevor sie das Konto löschen, da dies
sehr schmerzlich sein kann.
E-Mail Konten
Manche Menschen sind nur noch über E-Mail mit anderen in
Verbindung. Manche haben die physischen Adressen von Freunden und
Bekannten gar nicht mehr, sondern nur E-Mail-Adressen.
Sie können diese E-Mail-Adressen benützen, um den Tod bekannt
zu geben. Aber achten Sie darauf, die Nachricht möglichst
nicht von dem Benutzerkonto des Verstorbenen zu
versenden. Damit Sie aber nicht alle Adressen abtippen
müssen, richten sie am besten ein neues Benutzerkonto auf
dem gleichen Computer ein oder ändern sie zumindest den
Absendernamen, der angezeigt werden soll.
Danach gibt es drei Möglichkeiten: Das Löschen des
Kontos oder das Einrichten eines 'Autoresponders'
oder das Weiterleiten der Nachrichten an eine andere
Adresse.
Löschen
Beim Löschen werden eingehende Nachrichten als „unanlieferbar“
wieder an den Absender zurückgeschickt. Für manche kann das
bedeuten, dass sie nicht wissen warum das ist, aber keine
andere Kontaktmöglichkeit haben.
Weiterleiten
Beim Weiterleiten werden alle Nachrichten auf ein
angegebenes Konto weitergeleitet. Das kann sinnvoll sein für
noch offene Transaktionen und um eventuelle etwas
aufzufangen.
Autoresponder - Automatischer Antwortdienst
Eine weitere Möglichkeit ist eine Nachricht in den
Autoresponder des E-Mail-Programms zu schreiben, so dass
Menschen, die versuchen Kontakt aufzunehmen automatisch über
den Tod informiert werden.
„Mit großen Bedauern müssen wir Sie auf diesem Wege
informieren, dass … nicht mehr lebt. Er ist am . . . in .
. . verstorben. Sein Grab ist . . . Gerne können Sie uns
direkt kontaktieren unter…“
Für alle obigen Optionen brauchen Sie das Kennwort.
Der Internetanbieter richtet eine Weiterleitung oder einen
Autoresponder im Normalfall nicht ein.
Der Zugang zu den E-Mail Konten wird von Anbieter zu
Anbieter unterschiedlich gehandhabt. Noch gibt es keine
verbindliche gesetzliche Grundlage.
Aber das Löschen des Kontos mit der Sterbekurkunde ist
bei jedem Provider möglich.
Guthaben
Guthaben bei Internetfirmen, wie Paypal oder Ebay Geld
eindeutig Teil des Erbes. Manchmal haben Menschen bereits im
Voraus auf ihr Konten einbezahlt oder handeln auf Ebay. Um
das Geld zu erhalten benötigen Sie normalerweise:
-
Eine Kopie der Sterbeurkunde des Kontoinhabers.
-
Eine Kopie des Testaments oder anderen
rechtkräftigen Unterlagen, z.B. des Erbscheins. In dem
Dokument muss der Name des Erben oder des
Nachlassverwalters stehen.
-
Die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des
Erben oder Nachlassverwalters.
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Daten im Internet und auf dem Computer im Sterbefall durch
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