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Umgang mit Daten auf dem Computer und im Internet im Sterbefall

Immer mehr Menschen sind im Internet unterwegs. Mehr als 41 Millionen Deutsche haben ein E-Mailkonto (Stand 2010) und 18 Millionen Deutsche sind auf Facebook vertreten. (Stand Juli 2011).

Da das Internet für viele ein realer Lebensraum geworden ist, ist es wichtig, auch hier sorgsam mit den sich dort befindlichen Daten, Bildern und Kontakten umzugehen.

 

Soziale Netzwerke

Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing ist es angemessen, das Profil nicht einfach zu löschen, sondern manchmal ist es auch notwendig, es zu benützen, um Menschen mit denen der Verstorbene in Verbindung war,  über den Tod zu informieren.

Vor allem bei Menschen, die Teile ihres Lebens in verschieden Städten oder Ländern geführt haben, können diese Foren die einzige Kontakt- und Informationsmöglichkeit für Angehörige sein.

 

Gedenkseiten in Facebook

Facebook bietet die Möglichkeit, die Facebookprofilseite in eine Gedenkseite umzuwandeln. Freunde können sich dann dort eintragen, Geschichten austauschen, gemeinsam ihrem Schmerz Raum geben.

Achtung: Einblicke in die Nachrichten bekommt nur, wer selbst als Freund zu Lebzeiten 'akzeptiert' war.

Um eine Seite in Gedenkzustand zu versetzen, klicken Sie  Hier...
Dies können auch 'akzeptierte' Freunde mit einem Nachweis des Todes, wie die Todesanzeige aus einer Zeitung, machen.

Um einen Verstorbenen abzumelden, klicken Sie Hier...
Dies geht nur mit der Sterbeurkunde.

Es wäre in jedem Fall klug sich mit Freunden in Verbindung zu setzen bevor sie das Konto löschen, da dies sehr schmerzlich sein kann.
 

E-Mail Konten

Manche Menschen sind nur noch über E-Mail mit anderen in Verbindung. Manche haben die physischen Adressen von Freunden und Bekannten gar nicht mehr, sondern nur E-Mail-Adressen.

Sie können diese E-Mail-Adressen benützen, um den Tod bekannt zu geben. Aber achten Sie darauf, die Nachricht möglichst nicht von dem Benutzerkonto des Verstorbenen zu versenden. Damit Sie aber nicht alle Adressen abtippen müssen, richten sie am besten ein neues Benutzerkonto auf dem gleichen Computer ein oder ändern sie zumindest den Absendernamen, der angezeigt werden soll.

Danach gibt es drei Möglichkeiten: Das Löschen des Kontos oder das Einrichten eines 'Autoresponders' oder das Weiterleiten der Nachrichten an eine andere Adresse.

Löschen

Beim Löschen werden eingehende Nachrichten als „unanlieferbar“ wieder an den Absender zurückgeschickt. Für manche kann das bedeuten, dass sie nicht wissen warum das ist, aber keine andere Kontaktmöglichkeit haben.

Weiterleiten

Beim Weiterleiten werden alle  Nachrichten auf ein angegebenes Konto weitergeleitet. Das kann sinnvoll sein für noch offene Transaktionen und um eventuelle etwas aufzufangen.

Autoresponder - Automatischer Antwortdienst

Eine weitere Möglichkeit ist eine Nachricht in den Autoresponder des E-Mail-Programms zu schreiben, so dass Menschen, die versuchen Kontakt aufzunehmen automatisch über den Tod informiert werden.

„Mit großen Bedauern müssen wir Sie auf diesem Wege informieren, dass … nicht mehr lebt. Er ist am . . . in  .  .  . verstorben.  Sein Grab ist . . . Gerne können Sie uns direkt kontaktieren unter…“

Für alle obigen Optionen brauchen Sie das Kennwort.
Der Internetanbieter richtet eine Weiterleitung oder einen Autoresponder im Normalfall nicht ein.

Der Zugang zu den E-Mail Konten wird von Anbieter zu Anbieter  unterschiedlich gehandhabt. Noch gibt es keine verbindliche gesetzliche Grundlage.

Aber das Löschen des Kontos mit der Sterbekurkunde ist bei jedem Provider möglich.

 

Guthaben

Guthaben bei Internetfirmen, wie Paypal oder Ebay Geld eindeutig Teil des Erbes. Manchmal haben Menschen bereits im Voraus auf ihr Konten einbezahlt oder handeln auf Ebay. Um das Geld zu erhalten benötigen Sie normalerweise:

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde des Kontoinhabers.

  • Eine Kopie des Testaments oder anderen rechtkräftigen Unterlagen, z.B. des Erbscheins. In dem Dokument muss der Name des Erben oder des Nachlassverwalters stehen.

  • Die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erben oder Nachlassverwalters.

 

Für mehr Informationen und konkrete Hilfe im Umgang mit Daten im Internet und auf dem Computer im Sterbefall durch die Firma SEMNO...

 

 

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